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Versteigerungs-Bedingungen

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

1) Die Versteigerung wird im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung durchgeführt. Mit der Abgabe eines schriftlichen oder mündlichen Gebotes erkennt der Kaufinteressent die Auktionsbedingungen in vollem Umfang an. Schriftliche Aufträge werden von den Veranstaltern der Auktion ohne Berechnung zusätzlicher Kommission interessenwahrend ausgeführt.

2) Die Beschreibung im Katalog sowie die Bestimmung der Qualität erfolgt mit äußerster Gewissenhaftigkeit. Die Abbildungen der Stücke sind Bestandteil der Beschreibung. Im Zweifelsfall hat der Text Priorität.

3) Die im Katalog angegebenen Ausrufpreise sind Mindestpreise in EURO, die nicht unterschritten werden können. Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10%. Die Lose werden dem Höchstbieter verkauft, wie er vom Auktionator ermittelt wird. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag. Wenn der Auktionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge des Kataloges verkauft. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator berechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen oder das Los zurückzurufen und nochmals auszurufen.

4) Bei differenzbesteuerten Objekten, welche im Katalog nicht gesondert bezeichnet sind, wird ein einheitliches Aufgeld von 20% einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer aufgeschlagen. Bei Objekten, die der Vollbesteuerung unterliegen (Katalogkennzeichnung V), wird zum Meistbot eine Käufergebühr von 15% hinzugerechnet. Auf den so ermittelten Betrag (Nettopreis) wird dann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet. Auf Goldmünzen, die den Kriterien der Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 entsprechen, wird ein Zuschlag von 18% hinzugerechnet. Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union unterliegen der Erwerbssteuer im jeweiligen Bestimmungsland. In diesem Fall ist die Lieferung der Objekte in Österreich umsatzsteuerfrei, wenn uns vor dem Zuschlag die gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Käufers bekanntgegeben wird. Das Aufgeld beträgt in diesem Fall 13%, der zum Meistbot hinzugerechnet wird.

5) Der Versand erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Käufers. Verluste beim Versand auf dem Postweg sind durch eine Versicherung gedeckt. Rücksendungen sind davon nicht erfasst. Diese müssen nach den Bestimmungen der Postverwaltung des Aufgabelandes erfolgen. Für Porto und Versicherung werden mindestens in Rechnung gestellt: Inland Euro 4,00; Europa Euro 7,00 und außereuropäische Länder Euro 15,00.

6) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung der Auktionsrechnung bei anwesenden Käufern sofort, bei schriftlichen Bietern 10 Tage nach Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1% pro angefangenen Monat verrechnet. Das Eigentumsrecht geht erst nach voller Bezahlung der Ware auf den Käufer über. Wir behalten und das Recht vor, Lots zurückzubehalten und erst nach voller Bezahlung auszuliefern. Sämtliche mit dem Inkasso entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

7) ) Alle Objekte werden vorbehaltslos als echt und gemäß der Beschreibung garantiert. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich wie besehen. Sie können keine Beanstandungen betreffend Qualität und Beschreibung nach erfolgtem Zuschlag geltend machen. Berechtigte Reklamationen werden selbstverständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten Stücke in dem von uns gelieferten Zustand sein. Objekte in Erhaltung schön oder minderer Qualität sind von der Reklamation ausgeschlossen; ebenso Lots und Sammlungen. Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Käufers. Die Reklamationsfrist von 8 Tagen ist strikt einzuhalten. Es bleibt vorbehalten, die Bieter, soweit Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen den Einlieferer geltend zu machen. Davon wird dann Gebrauch gemacht, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist.

8) Gerichtsstand ist Salzburg. Wir behalten uns aber auch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig.


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