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Die Numismatik Auktionen GmbH führt die Versteigerung im Auf-  steuer-Identifikationsnummer  (§27  a  UstG  -ATU)  ein  ermäßigtes
                 trag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Be-  Aufgeld von 15 % + die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20 % ver-
                 stimmungen der österreichischen Gewerbeordnung durch.  rechnet.
                 Die  Beschreibung  im  Katalog,  sowie  die  Erhaltungseinstufungen  Ausländischen  Händlern  aus  Ländern  der  Europäischen  Union
                 wurden mit äußerster Sorgfalt vorgenommen. Die Abbildungen der  wird nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnum-
                 Stücke sind Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der  mer (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4
                 Text  Priorität.  Eventuelle  Beschreibungsfehler  begründen  keine  Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG keine Mehrwertsteuer
                 Rechts- oder Sachmängelhaftung.                   (=innergemeinschaftliche  steuerfreie  Lieferung).  Das Aufgeld  be-
                 Die im  Katalog  angegebenen Ausrufpreise  in  Euro  (€)  sind  Min-  trägt 15 %.
                 destpreise,  die  nicht  unterschritten  werden  können.  Schriftliche  Ausländische Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Aukti-
                 oder telefonische Gebote können bis 24 Stunden vor Auktionsbe-  on gekauften Objekte ein Aufgeld von 15% auf den Zuschlagpreis
                 ginn abgegeben werden. Uns unbekannte Kunden müssen sich für  plus Versandkosten, sofern die erworbene Ware von uns exportiert
                 die Auktion mindestens 2 Arbeitstage vor dem Auktionstag unter  wird.
                 Nennung  von  etwaigen  Referenzen  legitimieren.  Darüber  hinaus  Die Zahlung der Auktionsrechnung ist grundsätzlich sofort, jedoch
                 können wir ein Depot von 25 % der Gebotssumme als Anzahlung  bis spätestens 8 Tage auf die im Katalog zu entnehmende Kon-
                 zur Sicherstellung verlangen. Der Betrag wird dann mit dem Kauf  toverbindung zu leisten. BARZAHLUNGEN können ab 1.1. 2017
                 verrechnet und der eventuelle Überschuss retourniert.  nicht mehr akzeptiert werden. Erst nach vollständiger Bezahlung
                 Die  Steigerungsstufen  betragen  in  der  Regel  5-10%  des  letzten  werden die Objekte durch uns ausgefolgt. Nach Verstreichen der
                 Gebotes. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält  Zahlungsfrist wird bei Händlern die eingeräumte Aufgeldreduktion
                 das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag. Telefonisches Bieten  ersatzlos gestrichen. Bei Privatpersonen gilt eine 5 % ige Pönale
                 muss mindestens 48 Stunden vor dem Auktionstag mit dem Auk-  des Kaufpreises als vereinbart. Dazu werden Zinsen in der Höhe
                 tionshaus  abgesprochen  werden. Telefonische  Vorgebote  bedür-  von 1 % pro Monat erhoben. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder
                 fen einer schriftlichen Bestätigung. Die vom Kunden gewünschten  Paypal werden die vom Kreditinstitut verrechnet Spesen in Höhe
                 Losnummern und eine zu diesem Zeitpunkt gültige Telefonnummer  von 4 % der Rechnungssumme dem Kunden weiterverrechnet. Bei
                 müssen mindestens 48 Stunden vor dem Auktionsbeginn bekannt  Vorauskassen, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, verliert der
                 gegeben werden. Sollte eine telefonische Verbindung nicht recht-  Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Auktionsware kann
                 zeitig  zustande  kommen,  so  kann  das Auktionshaus  dafür  nicht  auf seine Kosten dann wieder versteigert werden. In diesem Fall
                 verantwortlich gemacht werden. Dem Saalbieter wird Vorrang ge-  haftet der Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrages,
                 genüber dem Telefon- bzw. Internetbieter gewährt.  der auch gerichtlich eingeklagt werden kann. Auf den Mehrerlös hat
                 Jeder Kunde muss vor Betreten des Auktionssaales eine Bieter-  der Käufer keinen Anspruch.
                 nummer  nehmen  und  sich  persönlich  registrieren.  Die  Registrie-  Die Zahlung des auf der Rechnung ausgestellten Betrages hat spe-
                 rung  muss  12  Stunden  vor Auktionsbeginn  abgeschlossen  sein.  senfrei zu Gunsten des Begünstigten ausschließlich auf das Konto
                 Personen, die diese Frist verabsäumt haben, können zur Auktion  der Numismatik Auktionen GmbH bei der Raiffeisen Bank - Filiale
                 nicht  zugelassen  werden.  Der  Versteigerer  ist  berechtigt,  Perso-  Parsch,  IBAN AT  26  3500  0000  2602  6302,  BIC  RVSAAT2S  zu
                 nen ohne Angaben von Gründen von der Auktion auszuschließen.  erfolgen. Für Porto und Versicherung werden mindestens in Rech-
                 Saalbieter kaufen wie besehen.                    nung gestellt: Inland € 8,--, Europa € 15,-- und außereuropäische
                 Die Rechnungslegung erfolgt am 1. Werktage nach der Auktion. Die  Länder € 20,--. Ausländische Kunden kaufen nach den rechtlichen
                 Ware kann ab diesem Tag nach vorheriger Terminabsprache nach  Bestimmungen  ihres  Landes.  Versandformalitäten  werden  vom
                 Bezahlung in unseren Büroräumlichkeiten ausgefolgt werden.  Versteigerer erledigt. Kommt die Sendung beschädigt an oder der
                 Der Zuschlag erfolgt nach Ermittlung des höchsten Gebotes durch  Kunde erhält innerhalb eines Monats keine Sendung oder Verstän-
                 den Auktionator und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der  digungsbrief , dann muss uns der Kunde unverzüglich benachrich-
                 Zuschlagspreis liegt eine Steigerungsstufe über dem letzten Gebot.  tigen, damit wir die Versicherung verständigen und eine postalische
                 Wenn der Auktionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in  Nachforschung  einleiten  können.  Bekommen  wir  die  Information
                 der Nummernfolge des Kataloges ausgeboten. Der Auktionator hat  des Kunden zu spät, hat er keinen Anspruch auf Ersatz.
                 das Recht, Gebote nicht anzunehmen, Lose zu trennen, zurückzu-  Alle  Münzen  werden  grundsätzlich  als  echt  und  gemäß  der  Be-
                 ziehen oder zusammenzuziehen. Bei Missverständnissen während  schreibung verkauft. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich
                 der Auktion ist der Auktionator berechtigt, die Steigerung neu zu er-  „wie besehen“; sie können keine Beanstandung betreffend Qualität
                 öffnen. Der Versteigerer ist berechtigt einen erteilten Saalzuschlag  und Beschreibung nach erfolgtem Zuschlag geltend machen. Aus-
                 aufzuheben,  wenn  durch  eine  verzögerte  Internetverbindung  ein  genommen sind versteckte Mängel wie Henkel-, Fassungsspuren.
                 Gebot einlangt. Im Falle eines Irrtums im Katalog gibt der Aukti-  Bei persönlicher Übernahme der Ware müssen eventuelle Rekla-
                 onator die Korrektur bekannt und verkauft das Los gemäß dieser  mationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung sofort
                 Änderung,  wobei  schriftliche  Gebote  nicht  berücksichtigt  werden  vorgebracht werden. Berechtigte Reklamationen werden selbstver-
                 können, außer der schriftliche Bieter hat uns bei Abgabe des Gebo-  ständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten Stücke in dem
                 tes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat.  von uns gelieferten Zustand sein. Bei Meinungsverschiedenheiten
                 Der Auktionator leitete die Auktion, Zurufe von Geboten oder nur  kann der Versteigerer Sachverständige seiner Wahl beiziehen; die
                 die halbe Steigerungsstufe zu bieten ist unzulässig. Alle Verkäufe  Kosten trägt der Unterlegene. Die Reklamationsfrist von 7 Tagen
                 im Saal sind unwiderruflich.                      ist strikt einzuhalten. Es bleibt uns vorbehalten, die Bieter, soweit
                 Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuer-  Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen
                 gesetzes und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer  den Einlieferer geltend zu machen. Davon wird immer dann Ge-
                 zu zahlende Aufgeld.                              brauch gemacht, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist.
                 Alle Münzen unterliegen gem. § 24 UstG der Differenzbesteuerung.  Gerichtsstand für alle Verfahren aus diesen Versteigerungsbedin-
                 Der Käufer zahlt ein Aufgeld von 22 % auf den Zuschlagspreis wor-  gungen ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht,
                 in die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20 % enthalten ist.  das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Waren-
                 Für Münzen, die dem Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/  verkauf (CISG) findet keine Anwendung. Wir behalten uns jedoch
                 EG  des  Rates  vom  28.  November  2006  über  das  gemeinsame  das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen. Nur
                 Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anla-  der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig
                 gegold; Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für das Jahr 2016  Durch die Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedin-
                 unterliegen,  entfällt  die  Mehrwertsteuer  (Kennzeichnung  B  –  im  gungen anerkannt.
                 Anhang). Das zu zahlende Aufgeld beträgt hier 20 % auf den Zu-  Salzburg, 1.1. 2017
                 schlagspreis.
                 Inländischen Händlern wird nach Vorlage einer gültigen Umsatz-
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