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AUKTIONSBEDINGUNGEN

          Die Numismatik Auktionen GmbH führt die Versteigerung im Auftrag und   % + die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20 % verrechnet.
          für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der   Ausländischen Händlern aus Ländern der Europäischen Union wird
          österreichischen Gewerbeordnung durch.              nach  Vorlage  einer  gültigen  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
          Die Beschreibung im Katalog, sowie die Erhaltungseinstufungen wurden   (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr.
          mit äußerster Sorgfalt vorgenommen. Die Abbildungen der Stücke sind   1b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG keine Mehrwertsteuer (=in-
          Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität. Even-  nergemeinschaftliche  steuerfreie  Lieferung).  Das Aufgeld  beträgt
          tuelle Beschreibungsfehler begründen keine Rechts- oder Sachmängel-  15 %.
          haftung.                                            Ausländische Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Aukti-
          Die im Katalog angegebenen Ausrufpreise in Euro (€) sind Mindestprei-  on gekauften Objekte ein Aufgeld von 15% auf den Zuschlagpreis
          se, die nicht unterschritten werden können. Schriftliche oder telefonische   plus Versandkosten, sofern die erworbene Ware von uns exportiert
          Gebote können bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn abgegeben werden.   wird.
          Uns unbekannte Kunden müssen sich für die Auktion mindestens 2 Ar-  Die Zahlung der Auktionsrechnung ist grundsätzlich sofort, jedoch
          beitstage vor dem Auktionstag unter Nennung von etwaigen Referenzen   bis spätestens 8 Tage auf die im Katalog zu entnehmende Kon-
          legitimieren. Darüber hinaus können wir ein Depot von 25 % der Gebots-  toverbindung zu leisten. BARZAHLUNGEN können ab 1.1. 2017
          summe als Anzahlung zur Sicherstellung verlangen. Der Betrag wird dann   nicht mehr akzeptiert werden. Erst nach vollständiger Bezahlung
          mit dem Kauf verrechnet und der eventuelle Überschuss retourniert.  werden die Objekte durch uns ausgefolgt. Nach Verstreichen der
          Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10% des letzten Gebotes.   Zahlungsfrist wird bei Händlern die eingeräumte Aufgeldreduktion
          Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst ein-  ersatzlos gestrichen. Bei Privatpersonen gilt eine 5 % ige Pönale
          getroffene Gebot den Zuschlag. Telefonisches Bieten muss mindestens   des Kaufpreises als vereinbart. Dazu werden Zinsen in der Höhe
          48 Stunden vor dem Auktionstag mit dem Auktionshaus abgesprochen   von 1 % pro Monat erhoben. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder
          werden.  Telefonische  Vorgebote  bedürfen  einer  schriftlichen  Bestäti-  Paypal werden die vom Kreditinstitut verrechnet Spesen in Höhe
          gung. Die vom Kunden gewünschten Losnummern und eine zu diesem   von 4 % der Rechnungssumme dem Kunden weiterverrechnet. Bei
          Zeitpunkt  gültige  Telefonnummer  müssen  mindestens  48  Stunden  vor   Vorauskassen, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, verliert der
          dem Auktionsbeginn bekannt gegeben werden. Sollte eine telefonische   Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Auktionsware kann
          Verbindung nicht rechtzeitig zustande kommen, so kann das Auktions-  auf seine Kosten dann wieder versteigert werden. In diesem Fall
          haus dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Dem Saalbieter wird   haftet der Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrages,
          Vorrang gegenüber dem Telefon- bzw. Internetbieter gewährt.  der auch gerichtlich eingeklagt werden kann. Auf den Mehrerlös hat
          Jeder Kunde muss vor Betreten des Auktionssaales eine Bieternummer   der Käufer keinen Anspruch.
          nehmen  und  sich  persönlich  registrieren.  Die  Registrierung  muss  12   Die Zahlung des auf der Rechnung ausgestellten Betrages hat spe-
          Stunden  vor Auktionsbeginn  abgeschlossen  sein.  Personen,  die  diese   senfrei zu Gunsten des Begünstigten ausschließlich auf das Konto
          Frist verabsäumt haben, können zur Auktion nicht zugelassen werden.   der Numismatik Auktionen GmbH bei der Raiffeisen Bank - Filiale
          Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen   Parsch, IBAN AT 26 3500 0000 2602 6302, BIC RVSAAT2S zu er-
          von der Auktion auszuschließen. Saalbieter kaufen wie besehen.  folgen. Für Porto und Versicherung werden mindestens in Rech-
          Die Rechnungslegung erfolgt am 1. Werktage nach der Auktion. Die Ware   nung gestellt: Inland € 8,--, Europa € 15,-- und außereuropäische
         kann ab diesem Tag nach vorheriger Terminabsprache nach Bezahlung   Länder € 20,--. Ausländische Kunden kaufen nach den rechtlichen
         in unseren Büroräumlichkeiten ausgefolgt werden.     Bestimmungen  ihres  Landes.  Versandformalitäten  werden  vom
         Der Zuschlag erfolgt nach Ermittlung des höchsten Gebotes durch den   Versteigerer erledigt. Kommt die Sendung beschädigt an oder der
         Auktionator und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Zuschlags-  Kunde erhält innerhalb eines Monats keine Sendung oder Verstän-
         preis liegt eine Steigerungsstufe über dem letzten Gebot. Wenn der Auk-  digungsbrief , dann muss uns der Kunde unverzüglich benachrich-
         tionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge   tigen, damit wir die Versicherung verständigen und eine postalische
         des Kataloges ausgeboten. Der Auktionator hat das Recht, Gebote nicht   Nachforschung  einleiten  können.  Bekommen  wir  die  Information
         anzunehmen, Lose zu trennen, zurückzuziehen oder zusammenzuzie-  des Kunden zu spät, hat er keinen Anspruch auf Ersatz.
         hen. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator be-  Alle  Münzen  werden  grundsätzlich  als  echt  und  gemäß  der  Be-
         rechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen. Der Versteigerer ist berechtigt   schreibung verkauft. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich
         einen  erteilten  Saalzuschlag  aufzuheben,  wenn  durch  eine  verzögerte   „wie besehen“; sie können keine Beanstandung betreffend Qualität
         Internetverbindung  ein  Gebot  einlangt.  Im  Falle  eines  Irrtums  im  Ka-  und Beschreibung nach erfolgtem Zuschlag geltend machen. Aus-
         talog  gibt  der Auktionator  die  Korrektur  bekannt  und  verkauft  das  Los   genommen sind versteckte Mängel wie Henkel-, Fassungsspuren.
         gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt   Bei persönlicher Übernahme der Ware müssen eventuelle Rekla-
         werden  können,  außer  der  schriftliche  Bieter  hat  uns  bei Abgabe  des   mationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung sofort
         Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat.   vorgebracht werden. Berechtigte Reklamationen werden selbstver-
         Der Auktionator leitete die Auktion, Zurufe von Geboten oder nur die hal-  ständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten Stücke in dem
          be Steigerungsstufe zu bieten ist unzulässig. Alle Verkäufe im Saal sind   von uns gelieferten Zustand sein. Bei Meinungsverschiedenheiten
          unwiderruflich.                                     kann der Versteigerer Sachverständige seiner Wahl beiziehen; die
          Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes   Kosten trägt der Unterlegene. Die Reklamationsfrist von 7 Tagen
         und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende   ist strikt einzuhalten. Es bleibt uns vorbehalten, die Bieter, soweit
         Aufgeld.                                             Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen
         Alle Münzen unterliegen gem. § 24 UstG der Differenzbesteuerung. Der   den Einlieferer geltend zu machen. Davon wird immer dann Ge-
         Käufer zahlt ein Aufgeld von 22 % auf den Zuschlagspreis worin die ge-  brauch gemacht, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist.
         setzliche Mehrwertsteuer von 20 % enthalten ist.     Gerichtsstand für alle Verfahren aus diesen Versteigerungsbedin-
         Für Münzen, die dem Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des   gungen ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht,
         Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuer-  das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Waren-
         system (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der   verkauf (CISG) findet keine Anwendung. Wir behalten uns jedoch
         befreiten Goldmünzen für das Jahr 2016 unterliegen, entfällt die Mehr-  das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen. Nur
         wertsteuer (Kennzeichnung B – im Anhang). Das zu zahlende Aufgeld   der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig
         beträgt hier 20 % auf den Zuschlagspreis.            Durch die Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedin-
         Inländischen Händlern wird nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-  gungen anerkannt.
         Identifikationsnummer (§27 a UstG -ATU) ein ermäßigtes Aufgeld von 15   Salzburg, 1.1. 2017
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