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AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Numismatik Auktionen GmbH führt die Versteigerung im Auftrag und % + die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20 % verrechnet.
für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der Ausländischen Händlern aus Ländern der Europäischen Union wird
österreichischen Gewerbeordnung durch. nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Beschreibung im Katalog, sowie die Erhaltungseinstufungen wurden (§27 a UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr.
mit äußerster Sorgfalt vorgenommen. Die Abbildungen der Stücke sind 1b UStG in Verbindung mit § 6 a UStG keine Mehrwertsteuer (=in-
Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität. Even- nergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung). Das Aufgeld beträgt
tuelle Beschreibungsfehler begründen keine Rechts- oder Sachmängel- 15 %.
haftung. Ausländische Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Aukti-
Die im Katalog angegebenen Ausrufpreise in Euro (€) sind Mindestprei- on gekauften Objekte ein Aufgeld von 15% auf den Zuschlagpreis
se, die nicht unterschritten werden können. Schriftliche oder telefonische plus Versandkosten, sofern die erworbene Ware von uns exportiert
Gebote können bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn abgegeben werden. wird.
Uns unbekannte Kunden müssen sich für die Auktion mindestens 2 Ar- Die Zahlung der Auktionsrechnung ist grundsätzlich sofort, jedoch
beitstage vor dem Auktionstag unter Nennung von etwaigen Referenzen bis spätestens 8 Tage auf die im Katalog zu entnehmende Kon-
legitimieren. Darüber hinaus können wir ein Depot von 25 % der Gebots- toverbindung zu leisten. BARZAHLUNGEN können ab 1.1. 2017
summe als Anzahlung zur Sicherstellung verlangen. Der Betrag wird dann nicht mehr akzeptiert werden. Erst nach vollständiger Bezahlung
mit dem Kauf verrechnet und der eventuelle Überschuss retourniert. werden die Objekte durch uns ausgefolgt. Nach Verstreichen der
Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10% des letzten Gebotes. Zahlungsfrist wird bei Händlern die eingeräumte Aufgeldreduktion
Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst ein- ersatzlos gestrichen. Bei Privatpersonen gilt eine 5 % ige Pönale
getroffene Gebot den Zuschlag. Telefonisches Bieten muss mindestens des Kaufpreises als vereinbart. Dazu werden Zinsen in der Höhe
48 Stunden vor dem Auktionstag mit dem Auktionshaus abgesprochen von 1 % pro Monat erhoben. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder
werden. Telefonische Vorgebote bedürfen einer schriftlichen Bestäti- Paypal werden die vom Kreditinstitut verrechnet Spesen in Höhe
gung. Die vom Kunden gewünschten Losnummern und eine zu diesem von 4 % der Rechnungssumme dem Kunden weiterverrechnet. Bei
Zeitpunkt gültige Telefonnummer müssen mindestens 48 Stunden vor Vorauskassen, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, verliert der
dem Auktionsbeginn bekannt gegeben werden. Sollte eine telefonische Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Auktionsware kann
Verbindung nicht rechtzeitig zustande kommen, so kann das Auktions- auf seine Kosten dann wieder versteigert werden. In diesem Fall
haus dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Dem Saalbieter wird haftet der Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrages,
Vorrang gegenüber dem Telefon- bzw. Internetbieter gewährt. der auch gerichtlich eingeklagt werden kann. Auf den Mehrerlös hat
Jeder Kunde muss vor Betreten des Auktionssaales eine Bieternummer der Käufer keinen Anspruch.
nehmen und sich persönlich registrieren. Die Registrierung muss 12 Die Zahlung des auf der Rechnung ausgestellten Betrages hat spe-
Stunden vor Auktionsbeginn abgeschlossen sein. Personen, die diese senfrei zu Gunsten des Begünstigten ausschließlich auf das Konto
Frist verabsäumt haben, können zur Auktion nicht zugelassen werden. der Numismatik Auktionen GmbH bei der Raiffeisen Bank - Filiale
Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen Parsch, IBAN AT 26 3500 0000 2602 6302, BIC RVSAAT2S zu er-
von der Auktion auszuschließen. Saalbieter kaufen wie besehen. folgen. Für Porto und Versicherung werden mindestens in Rech-
Die Rechnungslegung erfolgt am 1. Werktage nach der Auktion. Die Ware nung gestellt: Inland € 8,--, Europa € 15,-- und außereuropäische
kann ab diesem Tag nach vorheriger Terminabsprache nach Bezahlung Länder € 20,--. Ausländische Kunden kaufen nach den rechtlichen
in unseren Büroräumlichkeiten ausgefolgt werden. Bestimmungen ihres Landes. Versandformalitäten werden vom
Der Zuschlag erfolgt nach Ermittlung des höchsten Gebotes durch den Versteigerer erledigt. Kommt die Sendung beschädigt an oder der
Auktionator und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Zuschlags- Kunde erhält innerhalb eines Monats keine Sendung oder Verstän-
preis liegt eine Steigerungsstufe über dem letzten Gebot. Wenn der Auk- digungsbrief , dann muss uns der Kunde unverzüglich benachrich-
tionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge tigen, damit wir die Versicherung verständigen und eine postalische
des Kataloges ausgeboten. Der Auktionator hat das Recht, Gebote nicht Nachforschung einleiten können. Bekommen wir die Information
anzunehmen, Lose zu trennen, zurückzuziehen oder zusammenzuzie- des Kunden zu spät, hat er keinen Anspruch auf Ersatz.
hen. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator be- Alle Münzen werden grundsätzlich als echt und gemäß der Be-
rechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen. Der Versteigerer ist berechtigt schreibung verkauft. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich
einen erteilten Saalzuschlag aufzuheben, wenn durch eine verzögerte „wie besehen“; sie können keine Beanstandung betreffend Qualität
Internetverbindung ein Gebot einlangt. Im Falle eines Irrtums im Ka- und Beschreibung nach erfolgtem Zuschlag geltend machen. Aus-
talog gibt der Auktionator die Korrektur bekannt und verkauft das Los genommen sind versteckte Mängel wie Henkel-, Fassungsspuren.
gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt Bei persönlicher Übernahme der Ware müssen eventuelle Rekla-
werden können, außer der schriftliche Bieter hat uns bei Abgabe des mationen bezüglich Qualität und fehlerhafter Beschreibung sofort
Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat. vorgebracht werden. Berechtigte Reklamationen werden selbstver-
Der Auktionator leitete die Auktion, Zurufe von Geboten oder nur die hal- ständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten Stücke in dem
be Steigerungsstufe zu bieten ist unzulässig. Alle Verkäufe im Saal sind von uns gelieferten Zustand sein. Bei Meinungsverschiedenheiten
unwiderruflich. kann der Versteigerer Sachverständige seiner Wahl beiziehen; die
Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Kosten trägt der Unterlegene. Die Reklamationsfrist von 7 Tagen
und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende ist strikt einzuhalten. Es bleibt uns vorbehalten, die Bieter, soweit
Aufgeld. Ansprüche gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen
Alle Münzen unterliegen gem. § 24 UstG der Differenzbesteuerung. Der den Einlieferer geltend zu machen. Davon wird immer dann Ge-
Käufer zahlt ein Aufgeld von 22 % auf den Zuschlagspreis worin die ge- brauch gemacht, wenn mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist.
setzliche Mehrwertsteuer von 20 % enthalten ist. Gerichtsstand für alle Verfahren aus diesen Versteigerungsbedin-
Für Münzen, die dem Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des gungen ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht,
Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuer- das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Waren-
system (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der verkauf (CISG) findet keine Anwendung. Wir behalten uns jedoch
befreiten Goldmünzen für das Jahr 2016 unterliegen, entfällt die Mehr- das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen. Nur
wertsteuer (Kennzeichnung B – im Anhang). Das zu zahlende Aufgeld der deutsche Text der Auktionsbedingungen ist rechtsgültig
beträgt hier 20 % auf den Zuschlagspreis. Durch die Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedin-
Inländischen Händlern wird nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer- gungen anerkannt.
Identifikationsnummer (§27 a UstG -ATU) ein ermäßigtes Aufgeld von 15 Salzburg, 1.1. 2017

