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AUKTIONSBEDINGUNGEN
          Die Numismatik Auktionen GmbH führt die Versteigerung im Auftrag und   % + die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20 % verrechnet.
          für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der   Ausländischen  Händlern  aus  Ländern  der  Europäischen  Union  wird
          österreichischen Gewerbeordnung durch.               nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a
          Die Beschreibung im Katalog, sowie die Erhaltungseinstufungen wurden   UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in
          mit äußerster Sorgfalt vorgenommen. Die Abbildungen der Stücke sind   Verbindung mit § 6 a UStG keine Mehrwertsteuer (=innergemeinschaftli-
          Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität. Even-  che steuerfreie Lieferung). Das Aufgeld beträgt 15 %.
          tuelle Beschreibungsfehler begründen keine Rechts- oder Sachmängel-  Ausländische Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Auktion ge-
          haftung.                                             kauften Objekte ein Aufgeld von 15% auf den Zuschlagpreis plus Ver-
          Die im Katalog angegebenen Ausrufpreise in Euro (€) sind Mindestprei-  sandkosten, sofern die erworbene Ware von uns exportiert wird.
          se, die nicht unterschritten werden können. Schriftliche oder telefonische   Die  Zahlung  der Auktionsrechnung  ist  grundsätzlich  sofort,  jedoch  bis
          Gebote können bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn abgegeben werden.   spätestens 8 Tage auf die im Katalog zu entnehmende Kontoverbindung
          Uns unbekannte Kunden müssen sich für die Auktion mindestens 2 Ar-  zu leisten. BARZAHLUNGEN können ab 1.1. 2017 nicht mehr akzeptiert
          beitstage vor dem Auktionstag unter Nennung von etwaigen Referenzen   werden.  Erst  nach  vollständiger  Bezahlung  werden  die  Objekte  durch
          legitimieren. Darüber hinaus können wir ein Depot von 25 % der Gebots-  uns ausgefolgt. Nach Verstreichen der Zahlungsfrist wird bei Händlern
          summe als Anzahlung zur Sicherstellung verlangen. Der Betrag wird dann   die eingeräumte Aufgeldreduktion ersatzlos gestrichen. Bei Privatperso-
          mit dem Kauf verrechnet und der eventuelle Überschuss retourniert.  nen gilt eine 5 % ige Pönale des Kaufpreises als vereinbart. Dazu wer-
          Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10% des letzten Gebotes.   den Zinsen in der Höhe von 1 % pro Monat erhoben. Bei Bezahlung mit
          Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst ein-  Kreditkarte oder Paypal werden die vom Kreditinstitut verrechnet Spesen
          getroffene Gebot den Zuschlag. Telefonisches Bieten muss mindestens   in Höhe von 4 % der Rechnungssumme dem Kunden weiterverrechnet.
          48 Stunden vor dem Auktionstag mit dem Auktionshaus abgesprochen   Bei Vorauskassen, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, verliert der
          werden.  Telefonische  Vorgebote  bedürfen  einer  schriftlichen  Bestäti-  Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Auktionsware kann auf
          gung. Die vom Kunden gewünschten Losnummern und eine zu diesem   seine Kosten dann wieder versteigert werden. In diesem Fall haftet der
          Zeitpunkt  gültige  Telefonnummer  müssen  mindestens  48  Stunden  vor   Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrages, der auch gericht-
          dem Auktionsbeginn bekannt gegeben werden. Sollte eine telefonische   lich eingeklagt werden kann. Auf den Mehrerlös hat der Käufer keinen
          Verbindung nicht rechtzeitig zustande kommen, so kann das Auktions-  Anspruch.
          haus dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Dem Saalbieter wird   Die  Zahlung  des  auf  der  Rechnung  ausgestellten  Betrages  hat  spe-
          Vorrang gegenüber dem Telefon- bzw. Internetbieter gewährt.  senfrei zu Gunsten des Begünstigten ausschließlich auf das Konto der
          Jeder Kunde muss vor Betreten des Auktionssaales eine Bieternummer   Numismatik Auktionen GmbH bei der Raiffeisen Bank - Filiale Parsch,
          nehmen  und  sich  persönlich  registrieren.  Die  Registrierung  muss  12   IBAN AT 26 3500 0000 2602 6302, BIC RVSAAT2S zu erfolgen. Für Por-
          Stunden  vor Auktionsbeginn  abgeschlossen  sein.  Personen,  die  diese   to und Versicherung werden mindestens in Rechnung gestellt: Inland €
          Frist verabsäumt haben, können zur Auktion nicht zugelassen werden.   8,--, Europa € 15,-- und außereuropäische Länder € 20,--. Ausländische
          Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen   Kunden kaufen nach den rechtlichen Bestimmungen ihres Landes. Ver-
          von der Auktion auszuschließen. Saalbieter kaufen wie besehen.  sandformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Kommt die Sendung
          Die Rechnungslegung erfolgt am 1. Werktage nach der Auktion. Die Ware   beschädigt an oder der Kunde erhält innerhalb eines Monats keine Sen-
          kann ab diesem Tag nach vorheriger Terminabsprache nach Bezahlung   dung oder Verständigungsbrief , dann muss uns der Kunde unverzüglich
          in unseren Büroräumlichkeiten ausgefolgt werden.     benachrichtigen, damit wir die Versicherung verständigen und eine pos-
          Der Zuschlag erfolgt nach Ermittlung des höchsten Gebotes durch den   talische Nachforschung einleiten können. Bekommen wir die Information
          Auktionator und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Zuschlags-  des Kunden zu spät, hat er keinen Anspruch auf Ersatz.
          preis liegt eine Steigerungsstufe über dem letzten Gebot. Wenn der Auk-  Alle Münzen werden grundsätzlich als echt und gemäß der Beschreibung
          tionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge   verkauft. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich „wie besehen“; sie
          des Kataloges ausgeboten. Der Auktionator hat das Recht, Gebote nicht   können keine Beanstandung betreffend Qualität und Beschreibung nach
          anzunehmen, Lose zu trennen, zurückzuziehen oder zusammenzuzie-  erfolgtem  Zuschlag  geltend  machen.  Ausgenommen  sind  versteckte
          hen. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator be-  Mängel wie Henkel-, Fassungsspuren. Bei persönlicher Übernahme der
          rechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen. Der Versteigerer ist berechtigt   Ware müssen eventuelle Reklamationen bezüglich Qualität und fehler-
          einen  erteilten  Saalzuschlag  aufzuheben,  wenn  durch  eine  verzögerte   hafter Beschreibung sofort vorgebracht werden. Berechtigte Reklamati-
         Internetverbindung ein Gebot einlangt. Im Falle eines Irrtums im Ka-  onen werden selbstverständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten
         talog  gibt der Auktionator  die Korrektur  bekannt und  verkauft das Los   Stücke in dem von uns gelieferten Zustand sein. Bei Meinungsverschie-
         gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt   denheiten kann der Versteigerer Sachverständige seiner Wahl beiziehen;
          werden  können,  außer  der  schriftliche  Bieter  hat  uns  bei Abgabe  des   die Kosten trägt der Unterlegene. Die Reklamationsfrist von 7 Tagen ist
         Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat.   strikt einzuhalten. Es bleibt uns vorbehalten, die Bieter, soweit Ansprüche
          Der Auktionator leitete die Auktion, Zurufe von Geboten oder nur die hal-  gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen den Einlieferer
          be Steigerungsstufe zu bieten ist unzulässig. Alle Verkäufe im Saal sind   geltend zu machen. Davon wird immer dann Gebrauch gemacht, wenn
          unwiderruflich.                                      mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist.
          Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes   Gerichtsstand  für  alle  Verfahren  aus  diesen  Versteigerungsbedingun-
          und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende   gen ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, das UN-
          Aufgeld.                                             Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf (CISG)
          Alle Münzen unterliegen gem. § 24 UstG der Differenzbesteuerung. Der   findet keine Anwendung. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den
          Käufer zahlt ein Aufgeld von 22 % auf den Zuschlagspreis worin die ge-  Schuldner  an  seinem  Wohnsitz  zu  klagen.  Nur  der  deutsche Text  der
          setzliche Mehrwertsteuer von 20 % enthalten ist.     Auktionsbedingungen ist rechtsgültig
          Für Münzen, die dem Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des   Durch die Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedingun-
          Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuer-  gen anerkannt.
          system (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der   Salzburg, 1.1. 2017
          befreiten Goldmünzen für das Jahr 2016 unterliegen, entfällt die Mehr-
          wertsteuer (Kennzeichnung B – im Anhang). Das zu zahlende Aufgeld
          beträgt hier 20 % auf den Zuschlagspreis.
          Inländischen Händlern wird nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-
          Identifikationsnummer (§27 a UstG -ATU) ein ermäßigtes Aufgeld von 15
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