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AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Numismatik Auktionen GmbH führt die Versteigerung im Auftrag und % + die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20 % verrechnet.
für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der Bestimmungen der Ausländischen Händlern aus Ländern der Europäischen Union wird
österreichischen Gewerbeordnung durch. nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§27 a
Die Beschreibung im Katalog, sowie die Erhaltungseinstufungen wurden UStG) und der sonstigen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in
mit äußerster Sorgfalt vorgenommen. Die Abbildungen der Stücke sind Verbindung mit § 6 a UStG keine Mehrwertsteuer (=innergemeinschaftli-
Bestandteil der Beschreibung; im Zweifelsfall hat der Text Priorität. Even- che steuerfreie Lieferung). Das Aufgeld beträgt 15 %.
tuelle Beschreibungsfehler begründen keine Rechts- oder Sachmängel- Ausländische Käufer aus Drittländern zahlen für alle bei der Auktion ge-
haftung. kauften Objekte ein Aufgeld von 15% auf den Zuschlagpreis plus Ver-
Die im Katalog angegebenen Ausrufpreise in Euro (€) sind Mindestprei- sandkosten, sofern die erworbene Ware von uns exportiert wird.
se, die nicht unterschritten werden können. Schriftliche oder telefonische Die Zahlung der Auktionsrechnung ist grundsätzlich sofort, jedoch bis
Gebote können bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn abgegeben werden. spätestens 8 Tage auf die im Katalog zu entnehmende Kontoverbindung
Uns unbekannte Kunden müssen sich für die Auktion mindestens 2 Ar- zu leisten. BARZAHLUNGEN können ab 1.1. 2017 nicht mehr akzeptiert
beitstage vor dem Auktionstag unter Nennung von etwaigen Referenzen werden. Erst nach vollständiger Bezahlung werden die Objekte durch
legitimieren. Darüber hinaus können wir ein Depot von 25 % der Gebots- uns ausgefolgt. Nach Verstreichen der Zahlungsfrist wird bei Händlern
summe als Anzahlung zur Sicherstellung verlangen. Der Betrag wird dann die eingeräumte Aufgeldreduktion ersatzlos gestrichen. Bei Privatperso-
mit dem Kauf verrechnet und der eventuelle Überschuss retourniert. nen gilt eine 5 % ige Pönale des Kaufpreises als vereinbart. Dazu wer-
Die Steigerungsstufen betragen in der Regel 5-10% des letzten Gebotes. den Zinsen in der Höhe von 1 % pro Monat erhoben. Bei Bezahlung mit
Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Aufträgen erhält das zuerst ein- Kreditkarte oder Paypal werden die vom Kreditinstitut verrechnet Spesen
getroffene Gebot den Zuschlag. Telefonisches Bieten muss mindestens in Höhe von 4 % der Rechnungssumme dem Kunden weiterverrechnet.
48 Stunden vor dem Auktionstag mit dem Auktionshaus abgesprochen Bei Vorauskassen, die trotz Mahnung nicht bezahlt werden, verliert der
werden. Telefonische Vorgebote bedürfen einer schriftlichen Bestäti- Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Auktionsware kann auf
gung. Die vom Kunden gewünschten Losnummern und eine zu diesem seine Kosten dann wieder versteigert werden. In diesem Fall haftet der
Zeitpunkt gültige Telefonnummer müssen mindestens 48 Stunden vor Käufer für den Ausfall des uns zustehenden Betrages, der auch gericht-
dem Auktionsbeginn bekannt gegeben werden. Sollte eine telefonische lich eingeklagt werden kann. Auf den Mehrerlös hat der Käufer keinen
Verbindung nicht rechtzeitig zustande kommen, so kann das Auktions- Anspruch.
haus dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Dem Saalbieter wird Die Zahlung des auf der Rechnung ausgestellten Betrages hat spe-
Vorrang gegenüber dem Telefon- bzw. Internetbieter gewährt. senfrei zu Gunsten des Begünstigten ausschließlich auf das Konto der
Jeder Kunde muss vor Betreten des Auktionssaales eine Bieternummer Numismatik Auktionen GmbH bei der Raiffeisen Bank - Filiale Parsch,
nehmen und sich persönlich registrieren. Die Registrierung muss 12 IBAN AT 26 3500 0000 2602 6302, BIC RVSAAT2S zu erfolgen. Für Por-
Stunden vor Auktionsbeginn abgeschlossen sein. Personen, die diese to und Versicherung werden mindestens in Rechnung gestellt: Inland €
Frist verabsäumt haben, können zur Auktion nicht zugelassen werden. 8,--, Europa € 15,-- und außereuropäische Länder € 20,--. Ausländische
Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen Kunden kaufen nach den rechtlichen Bestimmungen ihres Landes. Ver-
von der Auktion auszuschließen. Saalbieter kaufen wie besehen. sandformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Kommt die Sendung
Die Rechnungslegung erfolgt am 1. Werktage nach der Auktion. Die Ware beschädigt an oder der Kunde erhält innerhalb eines Monats keine Sen-
kann ab diesem Tag nach vorheriger Terminabsprache nach Bezahlung dung oder Verständigungsbrief , dann muss uns der Kunde unverzüglich
in unseren Büroräumlichkeiten ausgefolgt werden. benachrichtigen, damit wir die Versicherung verständigen und eine pos-
Der Zuschlag erfolgt nach Ermittlung des höchsten Gebotes durch den talische Nachforschung einleiten können. Bekommen wir die Information
Auktionator und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Der Zuschlags- des Kunden zu spät, hat er keinen Anspruch auf Ersatz.
preis liegt eine Steigerungsstufe über dem letzten Gebot. Wenn der Auk- Alle Münzen werden grundsätzlich als echt und gemäß der Beschreibung
tionator nichts anderes bestimmt, werden die Lose in der Nummernfolge verkauft. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich „wie besehen“; sie
des Kataloges ausgeboten. Der Auktionator hat das Recht, Gebote nicht können keine Beanstandung betreffend Qualität und Beschreibung nach
anzunehmen, Lose zu trennen, zurückzuziehen oder zusammenzuzie- erfolgtem Zuschlag geltend machen. Ausgenommen sind versteckte
hen. Bei Missverständnissen während der Auktion ist der Auktionator be- Mängel wie Henkel-, Fassungsspuren. Bei persönlicher Übernahme der
rechtigt, die Steigerung neu zu eröffnen. Der Versteigerer ist berechtigt Ware müssen eventuelle Reklamationen bezüglich Qualität und fehler-
einen erteilten Saalzuschlag aufzuheben, wenn durch eine verzögerte hafter Beschreibung sofort vorgebracht werden. Berechtigte Reklamati-
Internetverbindung ein Gebot einlangt. Im Falle eines Irrtums im Ka- onen werden selbstverständlich anerkannt, nur müssen die reklamierten
talog gibt der Auktionator die Korrektur bekannt und verkauft das Los Stücke in dem von uns gelieferten Zustand sein. Bei Meinungsverschie-
gemäß dieser Änderung, wobei schriftliche Gebote nicht berücksichtigt denheiten kann der Versteigerer Sachverständige seiner Wahl beiziehen;
werden können, außer der schriftliche Bieter hat uns bei Abgabe des die Kosten trägt der Unterlegene. Die Reklamationsfrist von 7 Tagen ist
Gebotes darauf aufmerksam gemacht, dass er den Irrtum bemerkt hat. strikt einzuhalten. Es bleibt uns vorbehalten, die Bieter, soweit Ansprüche
Der Auktionator leitete die Auktion, Zurufe von Geboten oder nur die hal- gegeben sind, darauf zu verweisen, diese direkt gegen den Einlieferer
be Steigerungsstufe zu bieten ist unzulässig. Alle Verkäufe im Saal sind geltend zu machen. Davon wird immer dann Gebrauch gemacht, wenn
unwiderruflich. mit dem Einlieferer bereits abgerechnet ist.
Der Zuschlagpreis ist ein Nettopreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Gerichtsstand für alle Verfahren aus diesen Versteigerungsbedingun-
und bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende gen ist Salzburg. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, das UN-
Aufgeld. Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf (CISG)
Alle Münzen unterliegen gem. § 24 UstG der Differenzbesteuerung. Der findet keine Anwendung. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den
Käufer zahlt ein Aufgeld von 22 % auf den Zuschlagspreis worin die ge- Schuldner an seinem Wohnsitz zu klagen. Nur der deutsche Text der
setzliche Mehrwertsteuer von 20 % enthalten ist. Auktionsbedingungen ist rechtsgültig
Für Münzen, die dem Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Durch die Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedingun-
Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuer- gen anerkannt.
system (MwStSystRL) – Sonderregelung für Anlagegold; Verzeichnis der Salzburg, 1.1. 2017
befreiten Goldmünzen für das Jahr 2016 unterliegen, entfällt die Mehr-
wertsteuer (Kennzeichnung B – im Anhang). Das zu zahlende Aufgeld
beträgt hier 20 % auf den Zuschlagspreis.
Inländischen Händlern wird nach Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer (§27 a UstG -ATU) ein ermäßigtes Aufgeld von 15

